Was Sie über die Dichtigkeitsprüfung wissen sollten!

Der Gesamtverband der Versicherungen geht bei Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes von einem geschätzten Sanierungsbedarf bei privaten Abwasserrohren von bis zu 90%, bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1970 sogar von fast 100% aus.

Vor einigen Wochen bemerkte ein Kunde, dass die Fugen zwischen den Fliesen im Keller sich dunkel verfärbten. Es war offensichtlich, dass der Estrich hier irgendwo Wasser aufgesaugt hatte. Da in unmittelbarer Nähe lediglich die Ableitungsrohre durch den Estrich verliefen, lag es nahe, dass eines der Rohre kaputt sein musste. Unser Leckorter war bereits wenige Stunden nach der Schadenmeldung vor Ort und wollte nach der Ursache schauen, was sich als schwieriger herausstellte als vermutet. Das Rohr war voll mit Schmutzwasser, verursacht durch eine Verstopfung im Abwasserrohr, welches nach draußen in den Kanal führt. Mit viel Aufwand wurde versucht, die Verstopfung zu beseitigen - keine Chance! Als einzige Möglichkeit gab es nur noch "tabula rasa", den Ablauf aufgestemmt und raus mit dem Dreck!

Der Kostenvoranschlag dafür belief sich auf 888 Euro. Aber wer zahlt dies? Bislang war noch nicht klar, ob hier ein Versicherungsschaden vorliegt! Genau genommen wird auch die Leckortung von Versicherungen nicht übernommen, wenn sich herausstellt, dass kein Versicherungsschaden vorliegt, wobei die DEVK hier sehr kulant ist und die Kosten für die Ortung übernimmt. Lange Rede, kurzer Sinn, die Verstopfung musste beseitigt werden.

Für die weitere Regulierung war es nun wichtig, dass ein Versicherungsschaden vorliegt, also ein beschädigtes Rohr. Die Leckortung brachte schnell die Ursache ans Tageslicht. Ein Dichtring schaute deutlich aus einer Anschlussstelle an zwei Verbindungsstücken heraus und verursachte mit der Verstopfung, dass Schmutzwasser nach Außen in den Estrich eindringen konnte.

Somit liegt hier ein Versicherungsschaden für die Trocknung des beschädigten Estrich vor, da Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist, wie es im Versicherungschinesisch so schön heißt. Der Dichtring und die Behebung durch Aufstemmen des Estrichs und "graderücken" des Rohres  ist kein Versicherungsschaden da weder der Dichtring noch das Rohr beschädigt sind und somit ja auch kein Schaden an diesen Gegenständen eingetreten ist!

Das gleiche gilt im übrigen auch z.B. für Dichtringe im Spülbecken oder in der Dusche wie auch für Silikonfugen. An einem Dichtring oder einer Silikonfuge kann durch Wasser kein Schaden entstehen, dahinter, durch das ausgetretene Wasser, sehr wohl. Betrachtet man es kleinkariert würde der Schaden durch die Durchnässung seitens der Gesellschaften (alle Versicherungen verfahren so) ersetzt, abzüglich des Dichtrings oder der Silikonverfugung.

Man(n) könnte nun denken, dass Versicherungen nicht ganz dicht sind. Und ich würde es nicht einmal jemandem Übel nehmen. Ist die Materie -zugegeben- nicht immer ganz einfach zu verstehen.

Fragen? Gerne!

 

Mit versicherten Grüßen aus Staudt

Sven Wengenroth