Gebrauchtwagenkauf: Mehr Rechte für Käufer

Einen Gebrauchtwagen zu kaufen, ist eine heikle Sache. Wer kennt sich schon so gut aus, dass er erkennen kann, wie gut der Zustand wirklich ist.

Aktuell haben Neuwagen so lange Lieferzeiten, dass viele Kunden auf Gebrauchte ausweichen. Da passt es gut, dass Du als Käufer seit Jahresbeginn besser gegen Mängel geschützt bist:

Ein Gebrauchtwagenhändler muss zwar mindestens für ein Jahr die Gewährleistung für das Auto übernehmen. Doch der Teufel steckt im Detail. Wenn etwas kaputtgeht, ist stets die Frage: Lag das an einem Mangel, der beim Verkauf schon vorlag?

Bisher galt: In den ersten sechs Monaten nach Kauf wird davon ausgegangen, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach mussten Käuferinnen / Käufer beweisen, dass der Händler verantwortlich ist – etwa mit einem teuren Gutachten. Doch bei allen Gebrauchten, die seit Jahresbeginn gekauft wurden, gilt die Umkehr der Beweislast jetzt volle zwölf Monate. So lange muss der Händler jetzt beweisen, dass das Auto in Ordnung war.

Auch neu: Händler müssen bei Übergabe jeden Mangel im Kaufvertrag festhalten. Stellst Du später ein Problem am Wagen fest, kann sich ein Händler nicht mehr darauf berufen, dass der Wagen „wie besehen“ verkauft wurde – dass Du den Mangel also kennen musstest. Alles, was nicht im Kaufvertrag erwähnt wird, gilt als Mangel.

Entdeckst Du einen Mangel, dann solltest Du den Händler auffordern, zu reparieren. Seit Januar hat er dafür nur einen Versuch – vorher waren es zwei. Ansonsten muss er das Auto zurücknehmen oder den Preis mindern.